„Unser Sohn Y. hatte ein tiefsitzendes Charcheln und einen starken Husten. Durchschlafen in der Nacht war seit einem halben Jahr nicht mehr möglich. Es konnte mir weder der Kinderarzt noch die Spezialisten im Spital helfen.
Sie wurden mir vom Craniosakraltherapeuten empfohlen und waren meine letzte Hoffnung. Ich war nicht voreingenommen gegenüber der Homöopathie aber das nur 5 Chügeli helfen sollen, erstaunte mich dann schon etwas.
Die erste Dosis brachte noch nicht das gewünschte Ergebnis. Nach dem kurzen, unkomplizierten Telefon, gab es die etwas stärkere und höhere Dosis. Kaum zu glauben: innert einem Tag war Y. ganz anders. Viel ruhiger und das Charcheln war nach zwei Tagen um 80 Prozent besser!
Vor allem mein Mann war begeistert und ich sagte, so lange haben wir jegliche Medizin versucht und so einfach wäre die Lösung gewesen.
Nach zwei Wochen hatte das Charchel dann wieder etwas begonnen. Es gab nochmals 5 Chügeli. Nun ist Y. seit etwa einem Monat Beschwerden frei. Er schläft durch, ist ausgeglichener, der Husten ist weg und er kann normal atmet. Er ist ein anderer Junge. Jetzt kann er sich mit Wachsen, Spielen, Lachen und Toben beschäftigen und es hindert ihn nicht immer das schlechte Atmen. Er ist endlich angekommen. Ich kann ihnen nicht genug danken. Es bedeutet viel für unsere Familie, denn wenn es einem nicht gut geht, leiden alle mit. Ich werde bestimmt wieder auf sie zukommen falls etwas sein sollte. Nochmals vielen herzlichen Dank.
Ich wünsche ihnen alles Gute und schicke ihnen viele liebe Grüsse, auch an Aladdin“
6.4.20 M.B.
Ergänzung:
Knabe 10 Mt chronische Bronchitis mit viel Schleim, Husten, Unruhe und häufigem nächtlichen Erwachen. Schulmedizinische Intervention mit Ventolin und Cortison mit ungenügender Wirkung. Da die Familie sich eine eigene hom. Hausapotheke angeschafft hatte, konnte die Mutter jeweils nach dem Telefonat direkt daraus das passende Mittel verabreichen.
Therapie: Sulphur C30 wegen diverser Medikamente im Vorfeld, dann 2x Kali bi C30 was den Schleim vollständig löste und die Unruhe des Kindes aufzuheben vermochte.
4.5.20 G.B.